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Haftungsausschluss bei Querverweisen

Die Gemeindewerke Lichtenau sind als Inhaltsanbieter (Content Provider) für die "eigenen Inhalte", die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise ("Links") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Durch den Querverweis halten die Gemeindewerke Lichtenau insofern "fremde Inhalte" zur Nutzung bereit, die als solche durch farbige Markierung gekennzeichnet sind. Für diese fremden Inhalte sind sie nur dann verantwortlich, wenn sie von ihnen (d. h. auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt) positive Kenntnis haben und es ihnen technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern.

"Links"

Bei "Links" handelt es sich stets um "lebende" (dynamische) Verweisungen. Die Gemeindewerke Lichtenau haben bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, die Inhalte, auf die sie in ihrem Angebot verweisen, ständig auf Veränderungen zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Erst wenn sie feststellen oder von anderen darauf hingewiesen werden, dass ein konkretes Angebot, zu dem sie einen Link bereitgestellt haben, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, werden sie den Verweis auf dieses Angebot aufheben, soweit ihnen dies technisch möglich und zumutbar ist. Die technische Möglichkeit und Zumutbarkeit wird nicht dadurch beeinflusst, dass auch nach Unterbindung des Zugriffs von der Homepage der Gemeindewerke Lichtenau von anderen Servern aus auf das rechtswidrige oder strafbare Angebot zugegriffen werden kann.

Annahme verschlüsselter elektronischer Post

Die Gemeindewerke Lichtenau können aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.

Annahme signierter elektronischer Post

Leider können die Gemeindewerke Lichtenau aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Wir können derzeit weder verschlüsselte noch signierte elektronische Post empfangen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, das heißt der persönlichen Unterschrift, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.