Hausanschluss
Die Herstellung und jegliche Änderung eines Netzanschlusses ist vom Anschlussnutzer schriftlich in Auftrag zu geben. Hierzu sind die zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden:
Anmeldung
- Der Bauherr oder Architekt beauftragt die Gemeindewerke Lichtenau schriftlich zur Erstellung eines Stromhausanschlusses. Dies erfolgt mittels eines Netzanschlussvertrages (PDF-Dokument, 136,91 KB, 17.05.2022). Notwendig hierzu ist ein Lageplan (Maßstab 1:1000) mit gekennzeichneten Hausanschlussraum. Falls der Lage- und Grundrissplan mit dem Antrag zum Wasseranschluss bereits vorgelegt wurde, kann beim Stromhausanschluss darauf verzichtet werden.
Kosten
Die Kosten für Ihren Stromanschluss werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Maßgebend ist hierbei die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV (PDF-Dokument, 136,91 KB, 17.01.2022)) sowie die ergänzenden Bedingungen der Gemeindewerke Lichtenau (PDF-Dokument, 161,97 KB, 17.01.2022). Die Stromanschlusskosten werden zum einen durch den Baukostenzuschuss (BKZ), der sich je Versorgungsgebiet errechnet, zum anderen durch die tatsächlich entstandenen Kosten (Material- und Montagekosten) bestimmt. Die Kosten für den Stromhausanschluss (Material, Verlegung und Montage) von der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endend mit der Hausanschlusssicherung, werden wie bereits erwähnt nach tatsächlich entstandenem Aufwand verrechnet. Die erforderlichen Grabarbeiten im Privatgrundstück können vom Anschlussnehmer selbst durchgeführt werden. Sie können aber auch die Gemeindewerke Lichtenau mit den Erdarbeiten für die Stromleitung beauftragen.
Hausanschlussraum
Im Normalfall verlegen wir von der Straße kommend eine Stromhausanschlussleitung in einen geeigneten Kellerraum und setzen dort den Hausanschlusskasten. Von diesem kann Ihr Installateur die Hausinstallation vornehmen (siehe Skizze Hausanschlussraum). Der benötigte Mauerdurchbruch ist vom Kunden herzustellen. Werden die Hausanschlussleitungen für Wasser und Strom in einer Trasse geführt, so ist es sinnvoll, eine Mehrspartenhauseinführung zu verwenden. Die Mauerdurchführung bzw. das sogenannte Futterrohr für die Mehrsparteneinführung sollte wenn möglich direkt in die Kellermauer mit eingemauert oder einbetoniert werden.
Eigenleistung
Falls Sie Arbeiten in Eigenleistung erbringen möchten, sprechen Sie bitte vorher mit den Gemeindewerken.
Koordination mit Hausanschlüssen weiterer Sparten
Sollten Sie neben unserem Stromhausanschluss auch Hausanschlüsse für Wasser, Gas und/oder Telefon wünschen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem jeweiligen Versorger in Verbindung. Wenn der Leitungsgraben gemeinsam genutzt werden kann, sparen Sie Kosten und Zeit.
Baustrom
Sollten Sie einen Baustromanschluss benötigen, teilen Sie uns das bitte rechtzeitig mit. Baustrom können Sie ebenfalls durch einen Netzanschlussvertrag (PDF-Dokument, 136,91 KB, 17.01.2022) oder vorab telefonisch bei den Gemeindewerken Lichtenau beantragen. Falls Sie neben Baustrom auch Bauwasser benötigen, beantragen Sie diesen gleich mit (Menüpunkt Wasserversorgung). Die Arbeiten für Bauwasser und Baustrom könnten dann dementsprechend koordiniert werden.
Wie geht´s weiter?
Nach Eingang der Fertigstellungsmeldung Ihrer Anlage durch Ihren Installateur wird dann in Absprache mit diesem der Stromzähler gesetzt. Im Anschluss erhalten Sie Ihre Rechnung über die Hausanschlusskosten.
Für Rückfragen können Sie uns gerne kontaktieren.